Bitte beachten Sie:
Terminwünsche bitte ich mir ca. 2 Wochen im Voraus mitzuteilen.
Telefonische Beratungen sind meist kurzfristiger möglich.
Bereits vereinbarte Termine sind 24 Stunden vorher - unabhängig von den Gründen – abzusagen, andernfalls behalte ich mir vor, das Honorar für diesen Termin zu berechnen.
Outdoor- Termine finden bei Nebel, Sturm, Starkregen, Eis und Schnee vorsichtshalber nicht statt, denn es besteht die Gefahr von Verletzungen durch herabfallender Äste.
Da ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeite, ist zu beachten, dass eine Privatabrechnung für Sie den Vorteil hat, dass keine Vermerke über psychische Behandlungen und Diagnosen in Ihrer Akte der gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen werden.
Dies könnte besonders dann für Sie gravierende Nachteile haben, wenn Sie beabsichtigen sollten,
eine Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder als Beamter in den Staatsdienst einzutreten.
Sie erhalten eine Rechnung/Quittung für die Behandlungen und der Betrag kann als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie dafür die steuerlichen bzw. gesetzlichen Voraussetzungen.
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